Insolvenzrecht und Unternehmenskrise

Die Regelung der Unternehmenskrise befindet sich heute nach der Verabschiedung des neuen Gesetzbuchs zur Unternehmenskrise und Insolvenz in ständiger Entwicklung. Auch wenn dieses größtenteils erst am 1. September 2021 in Kraft treten wird, ist es bereits jetzt wichtig, Krisenanzeichen aufzugreifen und die geeignetsten Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu treffen. Die Kanzlei RML schlägt einen multidisziplinären Ansatz vor, der den Unternehmer nicht nur bei der Überwindung der Krise unterstützt, sondern bereits vorher bei der Schaffung einer geeigneten Struktur, die die Prüfung der Warnsysteme besteht und die Anregungen aus den aktuellsten Vorschriften positiv aufnimmt, um die Kontrolle der Unternehmensführung und die Unternehmenseffizienz zu verbessern.

Auf der Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrung richtet sich unsere Tätigkeit sowohl an Unternehmer, die sich gerade in einer Krise befinden, als auch an Gläubiger und Personen, die Geschäftsbeziehungen zu Krisenunternehmen haben und mit den Auswirkungen auf deren Produktion umgehen müssen.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit:

  • Beratung zugunsten Unternehmen bei der Schaffung einer passenden Struktur der Unternehmensführung, die den neuen durch die Warnsysteme festgelegten Kriterien entspricht, und die es uns erlaubt, das Verwaltungsorgan vor den wachsenden Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu schützen, indem wir die Statuten, die Governance-Systeme und die Delegierung von Befugnissen anpassen.
  • Beratung zugunsten Unternehmen bei der Erkennung der Krisensituation und der Ermittlung der geeignetsten rechtlichen Lösungen für die Umstrukturierung bzw. Liquidation des sich in der Krise befindlichen Unternehmens.
  • Beratung zugunsten der Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsräte sowie des einzelnen Unternehmers, um die Einschätzung der bestehenden Haftungsrisiken zu fördern und die besten Strategien zu deren Minimierung zu entwickeln.
  • Beratung im Zusammenhang mit der Liquidation der Gesellschaft, bei der Erstellung und Aushandlung von „bestätigten Plänen“, Umstrukturierungsvereinbarungen und Ausgleichsanträgen oder bei Insolvenzanträgen.
  • Rechtsberatung bei der Anfechtung von Beschlüssen zur Eröffnung von Konkursverfahren.
  • Beratung zugunsten nicht konkursfähigen Unternehmen und Freiberuflern bei der Überwindung von Überschuldungssituationen.
  • Beratung zugunsten der für Insolvenzverfahren zuständigen Organe, insbesondere bei der Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Haftungsklagen und Forderungseintreibung im Namen der Insolvenzverwalter.
  • Anträge auf Forderungsanmeldung und Absonderungsanträge sowie Führung der Gerichtsverfahren im Falle der Ablehnung der Anträge.
  • Rechtsberatung zugunsten den Kunden von sich in der Krise befindlichen Lieferanten, Ausarbeitung von Verhandlungslösungen zur Umstrukturierung der bestehenden Lieferbeziehungen im Interesse der Produktion sowie der Minimierung der Außenstände.

Rechtsberatung bei außerordentlichen Transaktionen im Zusammenhang mit Krisenunternehmen, wie z.B. Mieten und Verkäufe von Betrieben und Anteileverkäufe vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Rahmen desselben.