Rechtsstreitigkeiten

Angesichts der Nichterfüllung eines Vertrags, der Fehlerhaftigkeit eines Produkts, der fehlerhaften Durchführung der Arbeit durch einen Auftragnehmer, der Verletzung einer Wettbewerbsverbotsvereinbarung, einer Fälschung, einer Arzthaftung entsteht zwischen den Parteien ein Rechtsstreit, in dem ein außergerichtlicher Vergleich erreicht werden kann. Manchmal muss jedoch auf ein Gerichtsverfahren zurückgegriffen werden, welches als einziges und unverzichtbares Mittel zum Schutz der Argumente der Parteien gilt.

Die Kanzlei RML betreut ihre Mandanten während der außergerichtlichen Phase des Streitverfahrens bei der Verfassung von Abmahnungen und jeglichem Schriftverkehr in Zusammenhang mit der Rechtstreitigkeit, mit der effektiv im Hinblick auf das nächste eventuelle Gerichtsverfahren sowie bei den mit Rechtsbestand abgeschlossenen Verhandlungsabkommen, im Falle einer sog. ADR, d.h. einer alternativen Streitbeilegungsmethode und bei Mediationsverfahren umzugehen ist.

Wir vertreten Sie außerdem vor den erstinstanzlichen Gerichtsorganen (Landesgericht und Friedensgericht), vor dem Oberlandesgericht und dem Kassationsgerichtshof sowohl bei Sachurteilen als auch bei Maßnahmen der einstweiligen Verfügung (Sicherstellungs- und Sicherungsbeschlagnahme, Eilverfahren gemäß Art. 700 der italienischen Zivilprozessordnung, Besitzschutzklagen), Mahnbescheide und den damit verbundenen Widerspruchsverfahren.

Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung haben wir ein wichtiges Kontaktnetzwerk zu Berufsträgern wie Gerichtsmedizinern, Architekten und Ingenieuren aufgebaut, die unsere Mandanten sowohl in der ersten Beurteilungsphase des Rechtsstreits als auch in der anschließenden technischen Beratung unterstützen.

Wir beraten außerdem unsere Mandanten auch in Schiedsgerichtsverfahren und bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Vergleichsvereinbarungen.